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Geltende Normen, falls keine anderen Vereinbarungen getroffen werden

Reservierungen. Die Reservierung einer Unterkunft wird für das Fremdenverkehrsunternehmen erst nach Erhalt einer Anzahlung von mindestens30% der für die gesamteAufenthaltsdauer vereinbarten Miete bindend. Der Gesamt-Mietpreis und die Mietpreis Art der Unterkunft müssen im Mietvertrag genannt sein. Bei der Berechnung des Mietzeitraumes ist die Anzahl der Tage gleich der Anzahl der Übernachtungen. Wird die Unterkunft nicht innerhalb des vereinbarten Zeitraumes zur Verfügung gestellt, hat der Kunde vorbehaltlich anderweitigerVereinbarungen wahlweise Anspruch auf Zahlung der doppelten Anzahlung oder Erstattung der geleisteten Anzahlung.

Preise. Der vereinbarte Preis enthält: die Unterkunft in gutem Zustand, einschließlich Möbel, Kücheneinrichtung, Besteck, Geschirr, Herd, Kühlschrank, Decken und Kissen, normaler Verbrauch von Gas-, Kalt-/Warmwasser und Strom, Endreinigung sowie Steuern und Provisionen, Schnelldienst für kleinere Wartungsarbeiten. Kleine Instandhaltungsarbeiten gehen zu Lasten des Fremdenverkehrsunternehmens, sofern sie nicht durch unsachgemäße Nutzung der Mietobjekte vom Kunden unmittelbar verschuldet worden sind. Der Mieter verpflichtet sich, die Mietobjekte sorgfältig zu nutzen und haftet für von ihm verursachteBeschädigungen oder fehlende Gegenstände. Schäden und Beschädigungen müssen in jedem Fall dem Fremdenverkehrsunternehmen rechtzeitig vom Mieter gemeldet werden. Im Preis nicht enthalten sind: Bett- und Tischwäsche sowie Wäsche im Allgemeinen und Versiecherungen.

Verfügbarkeit der Unterkunft. Die Unterkunft wird am Ankunftstag zwischen 15 und 20 Uhr zur Verfügung gestellt und muß am Abreisetag bis 9:30Uhr freigegeben werden. Ankunft oder Abreise außerhalb dieser Zeiten ist vorher gesondert zu vereinbaren. Bezieht ein Kunde die reservierte Unterkunft nicht bis 18 Uhr des dem vereinbarten Ankunftstag folgenden Tages, ohne dies rechtzeitig mitgeteilt zu haben, gilt dies als Verzicht; das Fremdenverkehrsunternehmen ist dann berechtigt, die Anzahlung einzubehalten und über die Unterkunft zu verfügen. Bei verspäteter Ankunft bzw. vorzeitiger Abreise besteht kein Anspruch auf Erstattung.

Bedingungen. Um die Unterkunft beziehen zu können, muß der Kunde die Ausweise vorlegen, den Rest des vereinbarten Betrages entrichten sowie die Anzahl und Personalien der Bewohner angeben. Untervermietung und Aufnahme zusätzlicher Personen ist nicht gestattet. Sollte die nicht nur vorübergehende Anwesenheit zusätzlicher Personen festgestellt werden, besteht das Recht auf Rückgängigmachung des Vertrages und gegebenenfalls Schadenersatz.

Kaution. In der Regel wird eine Kaution verlangt, um eine gute Instandhaltung der Räumlichkeiten und der Hausrat.

Haftung. Das Fremdenverkehrsunternehmen haftet keinesfalls für das Fehlen von in der Wohnung aufbewahrten persönlichen Gegenständen, Wertgegenständen oder Geld des Mieters.

Kündigung. Kündigt der Kunde bis spätestens 30 Tage vor Mietbeginn, erstattet das Fremdenverkehrsunternehmen 50% der geleisteten Anzahlung. Bei Rücktritt nach diesem Zeitpunkt verliert er den Anspruch auf Erstattung der Anzahlung. Bei Kündigung vor Mietbeginn verliert der Kunde die Anzahlung, ist aber von weiteren Verpflichtungen befreit.

Wichtige Hinweise. Nach entsprechender Voranmeldung kann das Fremdenverkehrsunternehmen die Unterkunft während der Mietzeit von anderen Interessenten besichtigen lassen. Die Hausordnung und die Ruhezeiten von 13 bis 16 Uhr und von 23 bis 8 Uhr sind einzuhalten. Sofern nicht gesondert vereinbart, ist die Mitnahme von Tieren in die Unterkunft nicht gestattet
 
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